Schulordnung

 KVG 

Kardinal-von-Galen Schule Dülmen

Städtische katholische Hauptschule - Sekundarstufe I
Erweiterte gebundene Ganztagsschule in städtischer Trägerschaft


Unsere Regeln

Klassen - und Unterrichtsstandards

  • Essen während des Unterrichts ist verboten.

  • Trinken während des Unterrichts: Die Lehrkraft legt Trinkpausen fest.

    • Im Fachraum darf nicht getrunken werden.

    • Es darf nur das Wasser getrunken werden, das auf dem eigenen Tisch steht.

  • Toilettenbesuch in den 5-Minuten-Pausen verboten. Es darf immer nur eine Person gehen.

  • Jacken müssen im Unterricht ausgezogen werden.

  • Kopfbedeckungen dürfen im Unterricht nicht getragen werden.

    • Ausnahme: Religiöse Kopfbedeckungen.

  • Umherlaufen ist während des Unterrichts untersagt.

  • Unterrichtsbeginn: Der Unterricht beginnt pünktlich. Das Material liegt zu Stundenbeginn auf dem Platz. Anschließend erfolgt die Begrüßung im Stehen.

  • Unterrichtsende: Die Lehrkraft beendet den Unterricht. Die Schüler*innen verlassen den Klassenraum frühestens mit dem Klingeln.

  • Kaugummi kauen ist verboten.

Konsequenz bei Missachtung:
Die Schüler*innen werden zwei Mal ermahnt. Bei der dritten Ermahnung muss der/die Schüler*in den Trainingsraum aufsuchen.


Eine dreimalige Verspätung hat 45 Minuten Nachsitzen zur Folge.
 

Kleiderordnung


Das wollen wir nicht:

  • Bauchfrei - Der Bauch muss im Stehen komplett bedeckt sein.

  • Rückenfrei - Der Rücken muss komplett bedeckt sein.

  • Brustansätze - Die Brustansätze müssen komplett bedeckt sein.

  • Keine transparente Kleidung, durch welche die Unterwäsche sichtbar ist.

  • Keine beleidigenden / gewaltverherrlichenden Aufdrucke auf der Kleidung.

  • Der Po muss komplett bedeckt sein.

  • Fingernägel - Wird in den Fachschaften festgelegt.

Konsequenz bei Missachtung:
Die Schüler*innen ziehen „Leihshirts“ an. Bei Verweigerung werden die Schüler*innen nach Hause geschickt. Die „Leihshirts“ werden gewaschen innerhalb von 6 Werktagen zurückgegeben. Andernfalls werden die „Leihshirts“ den Schüler*innen in Rechnung gestellt.


Mobile Endgeräte
Die Nutzung jeglicher elektronischer Geräte, wie beispielsweise Mobiltelefone, Smart-Watches oder Kopfhörergebrauch ist bei Betreten des Schulhofes bis zum Verlassen des Schulhofes allen Schüler*innen untersagt. Ausnahme: 9er und 10er dürfen ihre Endgeräte im Glaskasten benutzen.


Die Geräte dürfen weder gesehen noch gehört werden.


Konsequenz bei Missachtung:
Das Gerät wird eingesammelt und am Ende des Tages (nach Unterrichtsschluss) an Erziehungsberechtigte oder am nächsten Tag um 7.55 Uhr an die Schüler*in übergeben.


Stand: 16.9.2025


Download der Schulregeln