Haverlandhöhe 10
48249 Dülmen
Schulordnung
Kardinal-von-Galen Schule Dülmen
Städtische katholische Hauptschule - Sekundarstufe I
Erweiterte gebundene Ganztagsschule in städtischer Trägerschaft
Unsere Regeln
Klassen - und Unterrichtsstandards
Essen während des Unterrichts ist verboten.
Trinken während des Unterrichts: Die Lehrkraft legt Trinkpausen fest.
Im Fachraum darf nicht getrunken werden.
Es darf nur das Wasser getrunken werden, das auf dem eigenen Tisch steht.
Toilettenbesuch in den 5-Minuten-Pausen verboten. Es darf immer nur eine Person gehen.
Jacken müssen im Unterricht ausgezogen werden.
Kopfbedeckungen dürfen im Unterricht nicht getragen werden.
Ausnahme: Religiöse Kopfbedeckungen.
Umherlaufen ist während des Unterrichts untersagt.
Unterrichtsbeginn: Der Unterricht beginnt pünktlich. Das Material liegt zu Stundenbeginn auf dem Platz. Anschließend erfolgt die Begrüßung im Stehen.
Unterrichtsende: Die Lehrkraft beendet den Unterricht. Die Schüler*innen verlassen den Klassenraum frühestens mit dem Klingeln.
Kaugummi kauen ist verboten.
Konsequenz bei Missachtung:
Die Schüler*innen werden zwei Mal ermahnt. Bei der dritten Ermahnung muss der/die Schüler*in den Trainingsraum aufsuchen.
Eine dreimalige Verspätung hat 45 Minuten Nachsitzen zur Folge.
Kleiderordnung
Das wollen wir nicht:
Bauchfrei - Der Bauch muss im Stehen komplett bedeckt sein.
Rückenfrei - Der Rücken muss komplett bedeckt sein.
Brustansätze - Die Brustansätze müssen komplett bedeckt sein.
Keine transparente Kleidung, durch welche die Unterwäsche sichtbar ist.
Keine beleidigenden / gewaltverherrlichenden Aufdrucke auf der Kleidung.
Der Po muss komplett bedeckt sein.
Fingernägel - Wird in den Fachschaften festgelegt.
Konsequenz bei Missachtung:
Die Schüler*innen ziehen „Leihshirts“ an. Bei Verweigerung werden die Schüler*innen nach Hause geschickt. Die „Leihshirts“ werden gewaschen innerhalb von 6 Werktagen zurückgegeben. Andernfalls werden die „Leihshirts“ den Schüler*innen in Rechnung gestellt.
Mobile Endgeräte
Die Nutzung jeglicher elektronischer Geräte, wie beispielsweise Mobiltelefone, Smart-Watches oder Kopfhörergebrauch ist bei Betreten des Schulhofes bis zum Verlassen des Schulhofes allen Schüler*innen untersagt. Ausnahme: 9er und 10er dürfen ihre Endgeräte im Glaskasten benutzen.
Die Geräte dürfen weder gesehen noch gehört werden.
Konsequenz bei Missachtung:
Das Gerät wird eingesammelt und am Ende des Tages (nach Unterrichtsschluss) an Erziehungsberechtigte oder am nächsten Tag um 7.55 Uhr an die Schüler*in übergeben.
Stand: 16.9.2025


