Haverlandhöhe 10
48249 Dülmen
Schulordnung
Kardinal-von-Galen Schule Dülmen
Städtische katholische Hauptschule - Sekundarstufe I
Erweiterte gebundene Ganztagsschule in städtischer Trägerschaft
Unsere Regeln
Klassen - und Unterrichtsstandards
Essen während des Unterrichts ist verboten.
Trinken während des Unterrichts: Die Lehrkraft legt Trinkpausen fest.
Im Fachraum darf nicht getrunken werden.
Es darf nur das Wasser getrunken werden, das auf dem eigenen Tisch steht.
Toilettenbesuch in den 5-Minuten-Pausen verboten. Es darf immer nur eine Person gehen.
Jacken müssen im Unterricht ausgezogen werden.
Kopfbedeckungen dürfen im Unterricht nicht getragen werden.
Ausnahme: Religiöse Kopfbedeckungen.
Umherlaufen ist während des Unterrichts untersagt.
Unterrichtsbeginn: Der Unterricht beginnt pünktlich. Das Material liegt zu Stundenbeginn auf dem Platz. Anschließend erfolgt die Begrüßung im Stehen.
Unterrichtsende: Die Lehrkraft beendet den Unterricht. Die Schüler*innen verlassen den Klassenraum frühestens mit dem Klingeln.
Kaugummi kauen ist verboten.
Konsequenz bei Missachtung:
Die Schüler*innen werden zwei Mal ermahnt. Bei der dritten Ermahnung muss der/die Schüler*in den Trainingsraum aufsuchen.
Eine dreimalige Verspätung hat 45 Minuten Nachsitzen zur Folge.
Kleiderordnung
Das wollen wir nicht:
Bauchfrei - Der Bauch muss im Stehen komplett bedeckt sein.
Rückenfrei - Der Rücken muss komplett bedeckt sein.
Brustansätze - Die Brustansätze müssen komplett bedeckt sein.
Keine transparente Kleidung, durch welche die Unterwäsche sichtbar ist.
Keine beleidigenden / gewaltverherrlichenden Aufdrucke auf der Kleidung.
Der Po muss komplett bedeckt sein.
Fingernägel - Wird in den Fachschaften festgelegt.
Konsequenz bei Missachtung:
Die Schüler*innen ziehen „Leihshirts“ an. Bei Verweigerung werden die Schüler*innen nach Hause geschickt. Die „Leihshirts“ werden gewaschen innerhalb von 6 Werktagen zurückgegeben. Andernfalls werden die „Leihshirts“ den Schüler*innen in Rechnung gestellt.
Mobile Endgeräte
Die Nutzung jeglicher elektronischer Geräte, wie beispielsweise Mobiltelefone, Smart-Watches oder Kopfhörergebrauch ist bei Betreten des Schulhofes bis zum Verlassen des Schulhofes allen Schüler*innen untersagt. Ausnahme: 9er und 10er dürfen ihre Endgeräte im Glaskasten benutzen.
Die Geräte dürfen weder gesehen noch gehört werden.
Konsequenz bei Missachtung:
Das Gerät wird eingesammelt und am Ende des Tages (zwischen 15.50 und 16.00 Uhr, freitags zwischen 12.40 und 12.50 Uhr) an Erziehungsberechtigte oder am nächsten Tag um 7.55 Uhr an die Schüler*in übergeben.
Stand: 16.9.2025


